Abseilgeräte
Information zu Abseilgeräten nach EN 341
Bei Arbeiten mit seilunterstützter Arbeitsplatzpositionierung müssen die Abseilgeräte (Positionierungsgeräte) verschiedene Bedingungen erfüllen. Insbesondere sind dies:
- Totmannschaltung
(Gerät fixiert die Arbeitsplatzposition bei loslassen des Bedienhebels) - Rettungszulassung
(Das Gerät muss für die Rettung einer zweiten Person durch Personenübernahme zugelassen sein) - Panikschaltung ist nicht zwingend erforderlich aber Stand der Technik
(Gerät blockiert automatisch beim "überziehen" des Bedienhebels)
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Hierzu eine Anmerkung:
Aus unserer Sicht ist es verantwortungslos, Abseilgeräte ohne Panikschaltung zu verwenden. Geräte ohne diese Funktion sollten lediglich als Ergänzung (Zusatzgeräte) verwendet werden.
Warum wir das so sehen?
Bei der Erstellung von Gefährdungsermittlungen nach "TRBS 1111" fiel uns in Bezug auf die eingesetzten Geräte auf, dass es fast keine Anwendungen gab, bei der ein Abseilgerät ohne Panikschaltung notwendig gewesen wäre. Und wer mit I`D, D4 und etc. vertraut ist wird dies bestätigen können. In Punkto „Sicherheit“ wird nicht vorrangig an die Bequemlichkeit gedacht. Der Gewinn am Handling steht in keinem Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit.
ACHTUNG: alle angebotenen Abseilachter stellen keine Abseilgeräte im Sinne der Arbeitsplatzpositionierung am Seil nach BGI 772 und TRBS 2121/Teil 3 dar! Diese Geräte sind ausschließlich für die Rettungseinsätze durch erfahrenes Personal vorgesehen. Bei falscher Handhabung besteht Lebensgefahr!
Bei Fragen zur Auslegung und Konzeptionierung Ihrer Ausrüstung, angepasst an Ihre Bedürfnisse und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.