Karabiner
Informationen zu Karabiner
Karabiner sind nur zugelassen, wenn sie sich durch zwei unabhängig voneinander auszuführende Bewegungen öffnen lassen. Ebenso müssen folgende Parameter erfüllt und entsprechend gekennzeichnet sein:
- Längs geschlossen: 22 kN
- Längs geöffnet: 7 kN
- Quer geschlossen: 7 kN
Bevor ein Karabiner eingesetzt wird, muss vorher immer auf den Verschluss geachtet werden!
Bei der Fülle an zugelassenen und geeigneten Karabinern muss die Auswahl immer nach dem "Einsatzzweck angepasst" erfolgen!
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.